E-Signatur - Sichere E-Mail der öffentlichen Verwaltung in Sachsen
Was bedeutet verschlüsselt?
Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht versenden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels, den nur der Empfänger besitzt, kann der Nachrichtentext wieder lesbar gemacht werden.
Was bedeutet signiert?
Wenn Sie eine Nachricht signiert versenden, kann der Empfänger davon ausgehen, dass Sie persönlich der Absender der Nachricht sind. Ihre E-Mail wird mit einem Zertifikat signiert, das der Empfänger öffnen und prüfen kann. HINWEIS: Die E-Mail-Signatur darf nicht mit der personengebundenen Unterschriftensignatur (qualifizierte Signatur) gleichgesetzt werden. Auch das Versenden qualifiziert signierter Dokumente im Dateianhang ist nicht zulässig.
Wenn Sie eine signierte und/oder verschlüsselte Nachricht versenden, erklären Sie damit Ihre Bereitschaft, im Gegenzug signierte und/oder verschlüsselte E-Mails zu erhalten. Eine signierte Antwort auf Ihre Nachricht können Sie beispielsweise an der Bezeichnung des Signaturzertifikates »Sächsische Staatskanzlei« oder »Sächsische Staatskanzlei – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit« erkennen.
An welche Adressen können Sie verschlüsselte und signierte Nachrichten senden?
Es ist geplant, den Zugang für sichere E-Mails neben den drei Adressen in der Staatskanzlei für weitere Postfächer der öffentlichen Verwaltung zu öffnen.
Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln oder signieren?
Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter und signierter E-Mails ist die Einbettung des auf dieser Seite veröffentlichten S/MIME- oder PGP-Schlüssels in Ihr E-Mail-Programm. Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mai-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Eine Liste von häufig gestellten Fragen ist derzeit in Vorbereitung. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms.
Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?
Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch den Empfänger benachrichtigt.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Sicheren E-Mail der öffentlichen Verwaltung in Sachsen haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an egovernment@sachsen.de.
Signierte E-Mails an die Sächsische Staatskanzlei
Die Sächsische Staatskanzlei hat am 31. März 2009 den sicheren Mailverkehr für ausgewählte E-Mail-Adressen eröffnet.
Über die Adressen
können sich Bürger vertrauensvoll an die Mitarbeiter der Staatskanzlei und die Redaktion des Service-Portals Amt24 wenden. Die elektronischen Antworten auf solche Anfragen tragen dann ein vertrauenswürdiges Siegel - die elektronische Signatur der Sächsischen Staatskanzlei. Damit ist sicher gestellt, dass die Informationen tatsächlich aus der Staatskanzlei stammen.
Ihre Fragen zur Zugangseröffnung der Sächsischen Staatskanzlei richten Sie bitte an secure@sk.sachsen.de
Für alle nicht von der Zugangseröffnung betroffenen Behörden gilt wie bisher:
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.
